Lachende Seniorin lehnt auf einem gelben Sparschwein

Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler (1. Säule) der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Die Entstehung geht auf das Jahr 1925 zurück, als das Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Hinterlassenen­versicherung zustimmte.

Ab 1. Januar 1948 wurden die ersten Renten ausbezahlt. Der Anspruch auf Altersrente beginnt im ersten Monat nach der Erreichung des ordentlichen Rentenalters. Er erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.

Neben der bekannten Altersrente werden viele weitere Leistungen aus diesem Topf bezahlt, dazu gehören: die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistung (EL), die Hilflosenentschädigung und viele weitere.

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