Lachende Seniorin lehnt auf einem gelben Sparschwein

Ergänzungs­leistungen

Die Renten der Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV) sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese nicht ausreicht, können Ergänzungs­leistungen (EL) via der AHV beantragt werden. Ob jemand Ergänzungs­leistungen erhält oder nicht, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Wer die entsprechenden Kriterien erfüllt, hat einen rechtlichen Anspruch darauf.

Mit dem «EL-Rechner» der AHV kann ein möglicher Anspruch auf die Ergänzungsleistungen schnell und einfach berechnet werden. Generell gelten folgende Freibeträge für das Vermögen: Alleinstehende CHF 37’500.- / Ehepaare CHF 60’000.-.