Lachende Seniorin lehnt auf einem gelben Sparschwein

Witwenrente der AHV

Die Witwenrente gehört zu den Hinterlassenen­renten der AHV und soll beim Tod des Ehegatten verhindern, dass die Hinterlassenen in finanzielle Not geraten. Damit ein Anspruch auf Witwenrente geltend gemacht werden kann, muss die verstorbene Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge geleistet haben.

Werden gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenen­rente und für eine Alters- oder Invalidenrente erfüllt, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.

Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen für die AHV. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von unserer kompetenten und unabhängigen Beratung.